Allgemeine Geschäftsbedingungen der tabasco. media UG (haftungsbeschränkt)
I. Rahmenbedingungen für alle Leistungen von
tabasco. media UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Sämtliche von tabasco. media UG erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (Auftraggeber) von tabasco. media UG finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von tabasco. media UG, soweit nicht andere Preise vereinbart wurden. Alle Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Nebenkosten (Verpackungen, Versandkosten, Transportversicherungen o.a.) werden gesondert berechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
2.2 tabasco. media UG ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen bzw. Teillieferungen zu verlangen, insbesondere bei veredelnden Leistungen, die wir an Dritte weitergeben. Bezüglich der Fälligkeit der Abschlagszahlungen gilt
2.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist tabasco. media UG berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten, der Nachweis eines niedrigeren Zinsschadens dem Auftraggeber.
2.4 Werden tabasco. media UG Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass der Auftraggeber sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, so hat sie das Recht, zur Sicherung ihres Anspruchs eine Bankbürgschaft einer deutschen Großbank in angemessener Höhe zu verlangen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ihr Eigentum.
2.5 An allen vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Unterlagen steht tabasco. media UG bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Lieferung bzw. Leistung ein unbeschränkbares Rückbehaltungsrecht zu.
3. Lieferung/Liefertermine
3.1 Von tabasco. media UG genannte Termine sind Plantermine. Sie bezeichnen in der Regel die Woche, in der die beauftragte Lieferung/Leistung (normalen Geschäftsverlauf vorausgesetzt) von ihr erbracht wird. Es handelt sich nicht um Fixtermine im Sinne des HGB.
3.2 Verzögerungen, die von ihrem Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind (zum Beispiel Änderungswünsche, verspätete Anlieferung oder Rücksendung von Katalogen und/oder Materialien, verzögerte Anlieferung der vom Vertragspartner bereitzustellenden Materialien, mangelhaft angelieferte Daten oder Daten, die nicht verarbeitbar sind), führen dazu, dass sich der Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend verschiebt.
Einen Anspruch auf vorrangige Bearbeitung solcher Aufträge hat der Auftraggeber nicht.
3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe sowie sonstiges unverschuldetes Unvermögen seitens tabasco. media UG oder auf Seiten ihrer Erfüllungsgehilfen/Vorlieferanten führen dazu, dass sich Liefer- bzw. Leistungstermine mindestens um die Dauer der Behinderung verlängern.
3.4 Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Haftung
4.1 tabasco. media UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.2 Bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit haftet tabasco. media UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen. Eine Schadenersatzhaftung aus Vertrag ist auf den Schadenersatzbetrag beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Folge der Pflichtverletzung für sie erkennbar war, höchstens jedoch auf ihren Rechnungsbetrag für den entsprechenden Auftrag. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
4.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4.4 Von tabasco. media UG erstellte Erzeugnisse werden mittels eines Freigabeformulars durch den Auftraggeber schriftlich freigegeben. Für Reklamationen nach Erteilung der Freigabe, haftet tabasco. media UG nicht.
5. Aufrechnung
Die Aufrechnung, Zurückbehaltung und/oder die Geltendmachung sonstiger Gegenrechte durch unsere Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Gegenrechte rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2 Erfüllungsort ist Hannover.
6.3 Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Unternehmen im Sinne von § 24 AGB-Gesetz ist, Hannover.
II. Allgemeine Auftragsbedingungen
für Marketing- und Agenturleistungen
1. Honorarpflicht
Von tabasco. media UG durchgeführte Beratungen sind honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen und vorgelegte Arbeiten verbleiben bei tabasco. media UG. Im Übrigen bedarf es bei weitergehenden Marketing- und Agenturleistungen immer gesonderter Kostenvoranschläge und vertraglicher Regelungen.
2. Fremdkosten
Im Rahmen von Agenturleistungen werden Fremdkosten wie z. B. Foto-, Text- und (Re)Produktionskosten getrennt berechnet und sind im Honorar für Konzept, Layout und Projekthandling nicht enthalten. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt.
3. Ersparte Aufwendungen
Vom Auftraggeber bestellte jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind abzüglich von 50 % für ersparte Aufwendungen zu bezahlen. Sind keine oder weniger Aufwendungen erspart, ist tabasco. media UG jedoch berechtigt, entsprechend höhere Rechnungen zu stellen.
4. Spesen
Angefallene Reisekosten werden dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt.
5. Unterlagen
Nach Erbringung von Leistungen werden, auf Wunsch des Auftraggebers, Kundenunterlagen an den Kunden zurück gesendet.
tabasco. media UG ist allerdings berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten, falls es hierzu keine andere Absprache gibt.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Die Einräumung von Nutzungsrechten an von tabasco. media UG gelieferten Arbeiten (Konzepte, Entwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) erfolgt nur im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei tabasco. media UG. Eigentums- bzw. Urheberrechte werden nicht übertragen.
6.2 Von tabasco. media UG erstellte digitale Dateien verbleiben in Besitz und den Räumlichkeiten der Agentur, das gilt insbesondere für sogenannte „offene Dateien“. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn
diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7. Gewährleistung/Haftung
Sollten die Agenturleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und mit Mängeln behaftet sein, ist tabasco. media UG vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die Möglichkeit zweier Nachbesserungsversuche einzuräumen. Sind die von tabasco. media UG erbrachten Leistungen dann immer noch mangelhaft, hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder Minderung des vereinbarten Honorars zu verlangen.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von tabasco. media UG vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich sind. Die rechtliche Unbedenklichkeit sollte innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Konzeption erklärt sein. Unterbleibt eine entsprechende Erklärung, so
geht tabasco. media UG davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Insoweit wird der Auftraggeber tabasco. media UG von allen Ansprüchen Dritter freistellen.
8.2 Stellt der Auftraggeber Texte und Bildvorlagen für die geplanten Maßnahmen bei, trägt er die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Insoweit stellt der Auftraggeber tabasco. media UG von allen Ansprüchen Dritter frei.
9. Belegexemplare
9.1 tabasco. media UG erhält von jedem von ihr ganz oder teilweise gestalteten Druckerzeugnisse und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen kostenlose Belegexemplare.
9.2 tabasco. media UG ist berechtigt, diese Erzeugnisse nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben, auf der Website von tabasco. media UG ), es sei denn, der Kunde widerspricht einer Nutzung zur Eigenwerbung ausdrücklich.
